Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — SwissAuktion

Entwurf — nicht rechtsverbindlich

Dieser Text ist eine Arbeitsgrundlage, erstellt auf Basis der beschriebenen Plattform-Abläufe. Er wurde nicht von einer juristischen Fachperson geprüft und darf nicht ohne anwaltliche Prüfung und Freigabe veröffentlicht oder verwendet werden. Insbesondere Haftungs-, Gewährleistungs- und Datenschutzklauseln müssen nach geltendem Schweizer Recht (OR, DSG) validiert werden.

Stand: [Datum einsetzen] · Version: Entwurf 0.1

1. Geltungsbereich und Anbieterin

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung der Online-Auktionsplattform SwissAuktion (nachfolgend «Plattform»), betrieben durch [Firmenname, Rechtsform, Adresse, UID] (nachfolgend «SwissAuktion», «wir»).

1.2 Die Plattform richtet sich ausschliesslich an im Handelsregister eingetragene Unternehmen der Fahrzeugbranche (nachfolgend «Händler» oder «Nutzer»). Privatpersonen sind von der Nutzung ausgeschlossen.

1.3 Mit der Registrierung und Nutzung der Plattform akzeptiert der Nutzer diese AGB in der jeweils gültigen Fassung.

1.4 SwissAuktion behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Nutzern in geeigneter Form mitgeteilt.

2. Rolle der Plattform

2.1 SwissAuktion stellt eine technische Plattform zur Verfügung, über die Händler Fahrzeuge einstellen (nachfolgend «Einsteller» oder «Verkäufer») und auf Fahrzeuge bieten können (nachfolgend «Bieter» oder «Käufer»).

2.2 SwissAuktion ist Vermittlerin und wird nicht selbst Vertragspartei des Kaufvertrags über ein Fahrzeug. Der Kaufvertrag kommt ausschliesslich zwischen Verkäufer und Käufer zustande.

2.3 SwissAuktion übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Einstellern gemachten Angaben, für den Zustand der Fahrzeuge oder für die Zahlungs- und Leistungsfähigkeit der Nutzer.

[Anwalt prüfen] Umfang und Grenzen des Haftungsausschlusses der Plattform; Abgrenzung Vermittlerhaftung.

3. Registrierung und Verifizierung

3.1 Die Nutzung der Plattform setzt eine Registrierung und eine erfolgreiche manuelle Verifizierung als Händler voraus. Hierzu sind unter anderem ein Handelsregisterauszug und die UID einzureichen.

3.2 SwissAuktion entscheidet nach eigenem Ermessen über die Freischaltung eines Kontos und kann die Verifizierung ohne Angabe von Gründen verweigern.

3.3 Die Registrierung ist kostenlos.

3.4 Der Nutzer ist verpflichtet, seine Angaben aktuell zu halten und seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.

4. Einstellen von Fahrzeugen

4.1 Der Einsteller erfasst sein Fahrzeug mit den erforderlichen Angaben (Fahrzeugdaten, Zustand, Fotos, Fahrzeugausweis, Standort) selbst über die Plattform.

4.2 Der Einsteller sichert zu, dass er zur Veräusserung des Fahrzeugs berechtigt ist und dass seine Angaben wahrheitsgetreu und vollständig sind.

4.3 Für jedes eingestellte Fahrzeug wird eine Publikationsgebühr von CHF 49 fällig, unabhängig davon, ob das Fahrzeug verkauft wird. Die Gebühr fällt bei Einstellung an.

4.4 Der Einsteller legt einen Wunschpreis (Mindestpreis) fest. Aus diesem wird automatisch der Startpreis der Auktion berechnet. Der Wunschpreis wird den Bietern nicht angezeigt.

4.5 Der Einsteller kann sein Inserat vor Auktionsstart bearbeiten. Nach Auktionsbeginn ist eine Bearbeitung nicht mehr möglich.

[Anwalt prüfen] Zusicherungen des Einstellers (Eigentum/Verfügungsbefugnis, Mängelfreiheit der Angaben) und daraus folgende Haftung.

5. Ablauf der Auktion

5.1 Auktionen finden zu festen Zeiten zweimal wöchentlich statt: Dienstag 15:00 Uhr bis Mittwoch 15:00 Uhr sowie Donnerstag 15:00 Uhr bis Freitag 15:00 Uhr (Zeitzone Europe/Zurich).

5.2 Gebote sind nur während der laufenden Auktion möglich. Es gelten gestaffelte Mindestbietschritte.

5.3 Jedes abgegebene Gebot ist verbindlich. Ein Gebot kann nicht zurückgezogen werden.

5.4 Wird in den letzten Minuten vor Auktionsende ein Gebot abgegeben, verlängert sich die Auktion automatisch (Anti-Sniping).

5.5 Der Einsteller kann für sein Fahrzeug einen verdeckten Mindestpreis (Reserve) festgelegt haben. Ob dieser erreicht wurde, ist für den weiteren Ablauf massgeblich (siehe Ziffer 6).

[Anwalt prüfen] Verbindlichkeit von Geboten im Auktionskontext (OR Art. 229 ff.); Zulässigkeit von Anti-Sniping-Verlängerung; Behandlung der verdeckten Reserve.

6. Zuschlag und Entscheidung des Verkäufers

6.1 Nach Auktionsende wird der Höchstbietende ermittelt.

6.2 Der Einsteller hat nach Auktionsende 24 Stunden Zeit, das Höchstgebot anzunehmen oder abzulehnen. Er kann das Fahrzeug stattdessen erneut zur Auktion stellen.

6.3 Nimmt der Einsteller das Höchstgebot an, kommt der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer zu den Bedingungen des Inserats verbindlich zustande.

6.4 Reagiert der Einsteller nicht innerhalb der Frist, wird das Fahrzeug automatisch zurückgezogen; es kommt kein Kaufvertrag zustande.

[Anwalt prüfen] Rechtsnatur des Zuschlags vs. nachträgliche Annahmefrist des Verkäufers; ob und wie dies mit dem Auktionsrecht vereinbar ist; Verbindlichkeit für den Bieter während der 24h-Frist.

7. Gebühren

7.1 Es gelten folgende Gebühren (alle Beträge in CHF, zzgl. allfälliger MwSt.):

  • Publikationsgebühr: CHF 49 pro eingestelltes Fahrzeug (bei Einstellung, unabhängig vom Verkauf)
  • Auktionsgebühr: CHF 79 bei erfolgreichem Verkauf (zulasten des Verkäufers)
  • Käufergebühr: 0,99 % des Höchstgebots, mindestens CHF 99 (zulasten des Käufers, bei erfolgreichem Zuschlag)
  • Freischaltgebühr: CHF 300 für die Wiederfreischaltung eines gesperrten Kontos
[Anwalt prüfen] MwSt-Ausweis; Fälligkeiten; Verzugsfolgen; Zulässigkeit der Käufergebühr.

8. Bezahlung und Übergabe des Fahrzeugs

8.1 Die Bezahlung des Fahrzeugs erfolgt direkt zwischen Käufer und Verkäufer. SwissAuktion wickelt keine Zahlungen für das Fahrzeug ab und verrechnet ausschliesslich die eigenen Gebühren.

8.2 Alle Fahrzeuge werden per Selbstabholung übergeben. SwissAuktion bietet keinen Transport an und übernimmt keine Kosten für Transport, Export oder Standtage.

8.3 Die Kontaktaufnahme zwischen Verkäufer und Käufer wird nach erfolgreichem Abschluss über das Dashboard freigegeben.

8.4 Käufer und Verkäufer organisieren die Übergabe direkt untereinander.

9. Pflichten bei Abschluss / Nichtabholung

9.1 Nach einem verbindlichen Zuschlag sind Käufer und Verkäufer verpflichtet, die Transaktion zeitnah abzuwickeln.

9.2 Holt der Käufer das Fahrzeug nicht ab oder verweigert er die Kontaktaufnahme, kann der Verkäufer dies über das Dashboard melden. SwissAuktion informiert daraufhin den Käufer.

9.3 Kommt der Käufer seinen Pflichten weiterhin nicht nach, kann SwissAuktion das Konto sperren. Die Wiederfreischaltung ist gebührenpflichtig (Ziffer 7.1).

[Anwalt prüfen] Zulässigkeit und Voraussetzungen der Kontosperrung; Verhältnismässigkeit; Beweislast bei Nichtabholung; Ansprüche zwischen Käufer und Verkäufer.

10. Melden von Inseraten

10.1 Verifizierte Händler können Inserate melden, die gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht verstossen (z.B. falsche Angaben, Betrugsverdacht, unpassende Inhalte).

10.2 SwissAuktion prüft gemeldete Inserate und kann geeignete Massnahmen ergreifen.

11. Haftung

11.1 SwissAuktion haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung der Plattform, aus Transaktionen zwischen Nutzern oder aus fehlerhaften Angaben von Einstellern entstehen, soweit gesetzlich zulässig.

11.2 Die Plattform wird ohne Gewähr für ununterbrochene Verfügbarkeit bereitgestellt.

[Anwalt prüfen] Haftungsbeschränkungen sind nach Schweizer Recht nur begrenzt zulässig (insb. keine Wegbedingung für grobe Fahrlässigkeit/Absicht). Diese Ziffer muss vollständig überarbeitet werden.

12. Datenschutz

12.1 SwissAuktion verarbeitet Personen- und Unternehmensdaten im Rahmen der Plattformnutzung gemäss der separaten Datenschutzerklärung und dem geltenden Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).

12.2 Fahrzeugbezogene Dokumente mit Personendaten (z.B. Fahrzeugausweis) werden nur verifizierten Händlern zugänglich gemacht.

[Anwalt prüfen] Vollständige Datenschutzerklärung separat erforderlich (DSG); Bearbeitung von Halterdaten, VIN; Rechtsgrundlagen; Betroffenenrechte.

13. Kontosperrung und Ausschluss

13.1 SwissAuktion kann Konten bei Verstössen gegen diese AGB, bei Zahlungsverzug oder bei missbräuchlichem Verhalten sperren oder Nutzer von der Plattform ausschliessen.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.2 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

14.3 Gerichtsstand ist [Sitz von SwissAuktion einsetzen], soweit gesetzlich zulässig.

[Anwalt prüfen] Gerichtsstandvereinbarung im B2B-Verhältnis; salvatorische Klausel.

Offene Punkte / vom Betreiber auszufüllen

  • Vollständige Firmenangaben (Name, Rechtsform, Adresse, UID)
  • MwSt-Behandlung aller Gebühren
  • Konkrete Zahlungsfristen
  • Separate Datenschutzerklärung (DSG-konform)
  • Gerichtsstand / Sitz
  • Version und Datum des Inkrafttretens